„Je kleiner die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität.“
Die Weinbezeichnungen in Deutschland werden neu geordnet – nach dem Prinzip: „Je kleiner die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität.“
Zuerst die Kurzfassung, unten die Langfassung.
Was bedeutet das für Sie? Nicht viel! Nur die Bezeichnungen ändern sich ab dem Jahrgang 2024:
• Kabinett, Spätlese und Auslese entfallen. Stattdessen geben Orts- und Lagenbezeichnungen die Qualität an.
• Unsere 1,0L-Flasche bleibt Mosel Riesling
• Die bisherigen Reiler Goldlay & Burger Hahnenschrittchen werden als Gutsriesling zusammengefasst.
• Die ehemaligen Kabinettweine heißen jetzt Ortsweine, also Reiler oder Burger Riesling
• Spätlesen heißen nun nach ihrer Einzellage: Reiler Goldlay, Burger Hahnenschrittchen oder Burger Wendelstück.
• Ehemalige Auslesen könnten künftig als Großes Gewächs oder Erste Lage bezeichnet werden – sobald die gesetzlichen Regeln feststehen.
Klingt kompliziert? Folgend die Langfassung:
Die bisherige Qualitätspyramide mit der Kombinierung der Herkunft und den Qualitätsstufen Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, Auslese usw. wird ersetzt durch eine Pyramide, in der die engste Herkunftsangabe die höchste Qualität bedeutet.
Der Kern der „neuen“ Weinrechtsreform wurde bereits 2009 von der EU gefordert. Deutschland hat diese erst 2021 mit langen Übergangsfristen umgesetzt. Die geforderte europarechtliche Veränderung des Weinbezeichnungsrechts zum Erntejahrgang 2026, also erstmalig mit der 2025er Ernte, werden wir schon mit dem 2024er Jahrgang vornehmen. Beim Sekt ändert sich vorerst nichts. Die neue Qualitätspyramide ist in Zukunft nach dem Grundsatz zu verstehen: „Je kleiner die geografische Angabe, desto höher das Qualitätsversprechen“
Diese beruhen auf dem sogenannten „romanischen System“, das Qualität über die Herkunft eines Weins definiert. Ein Prinzip, das in den romanischen Ländern bereits sehr lang angewandt wird und im Gegensatz zum germanischen System steht, das die Güte eines Weines auf Basis des Mostgewichts eines Weines festlegt. Je höher der Oechsle-Grad und damit auch der Zuckergehalt des Mostes, desto höher das Prädikat und die Qualität des Weines. Diese Idee war bisher grundlegend für deutsche Qualitätssystem.
Im Hintergrund der neuen Systematik gibt es immer noch Reste des germanischen Systems mit dem Mostgewicht, also basierend auf den Oechsle Grade. Weitere Qualitätsvorgaben für die Spitzenweine wie z.B. Ertragshöhe, Mindestalkoholgehalt, gewisse geschmackliche Eigenschaften, Rebsorten und vieles mehr, werden erst im Laufe dieses Jahres in Gesetzen und Verordnungen festgezurrt.
Was ändert sich für Sie, als Verbraucher jetzt? Eigentlich ganz wenig.
Nur die Bezeichnungen für die Weine haben sich verändert.
Anstatt Qualitätswein heißt es jetzt „geschützte Ursprungsbezeichnung Mosel“ auch g.U. abgekürzt. Kennen Sie sicherlich von Parmesankäse oder Serranoschinken, um Beispiele zu nennen. Wir dürfen jedoch noch weiterhin den Begriff Qualitätswein verwenden, was wir auch tun werden. Die sogenannten Prädikatsbezeichnungen Kabinett, Spätlese und Auslese entfallen gänzlich.
Der frühere Tafelweinbereich, in dem wir nie produziert hatten heißt jetzt „Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ spielt bei uns keine Rolle.
Nun die konkreten Änderungen für Sie:
Unser Wein für den großen Durst, die 1,0 L Flasche heißt weiterhin Mosel Riesling.
Die Einstiegsweine (0.75 l/Fl.) bisher als Reiler Goldlay und Burger Hahnenschrittchen gekennzeichnet, werden zusammengefasst und als Gutsriesling vermarktet.
Statt der Prädikatsbezeichnung Kabinett wird nur noch der Ortsbegriff Burger oder Reiler verwendet. Die Spätlesen werden als Einzellagenwein gekennzeichnet, also Reiler Goldlay, Burger Hahnenschrittchen oder Burger Wendelstück ohne weitere zusätzliche Qualitätsangaben. Die ehemaligen Auslesen bekommen als weitere Qualitätsbezeichnung neben der Einzellage noch die Angabe Großes Gewächs oder erste Lage. Vergleichbar mit dem Grand Cru in Frankreich. Wir werden uns darüber Gedanken machen, wenn die gesetzlichen Regeln Ende dieses Jahres feststehen und wir einen entsprechenden Wein ernten.
Im Süßweinbereich gibt es noch andere Bestimmungen, die uns als Produzent von trockenen Weinen nicht berühren.
Eine Zäsur nachdem das dritte Deutsche Weingesetz vom 7. April 1909 erstmalig die Verwendung von Einzellagen geregelt hatte und die schon im 19. Jhdt. eingeführten Begriffe Spätlese, Auslese in späteren Gesetzen definiert wurden.
Um das Ganze zu visualisieren, folgend die neue Qualitätspyramide im Vergleich zum bisherigen Bezeichnungsrecht.
Bild bitte anklicken für größere Ansicht.
Qualitativ wird sich nichts ändern, nur die Bezeichnung. Details ändern sich sicherlich, wenn die endgültigen Weinverordnungen, bzw. –gesetze Ende des Jahres verabschiedet sind.
Viele Kollegen haben schon die Weinbezeichnungen an die Neuen Gesetze angepasst, andere nicht. Etliche haben einen Wirrwarr zwischen altem und neuen Weinrecht in Verwendung. Dazu kommen noch eigene betriebsinterne, nicht gesetzlich geregelte Qualitätsabstufungen wie z.B. Alte Reben, eigene klassifikationen mittels Sternen usw. dazu. Sicher ist jedoch, dass Sie als Verbraucher es nicht einfacher haben werden. Es ist eher komplizierter geworden, insbesondere da die alten Qualitätsbezeichnungen bei restsüßen Weinen noch lange verwendet werden dürfen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!
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